Sie sind im Bereich von 14-17 Punkten und Ihr Führerschein hängt bereits am seidenen Faden*?
(*Bei 18 Punkten wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis endgültig entzogen. Sie erhalten eine 6monatige Sperre an deren Ende eine erfolgreich abgeschlossene MPU stehen muss, damit Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen können).
Sie können aktiv etwas tun, damit es erst gar nicht zu einer Entziehung kommt!
Ihre Behörde hat Sie bereits angeschrieben und Sie darüber aufgeklärt, dass es noch vor einem endgültigen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis eine freiwillige Rehabilitationsmaßnahme gibt?
Diese nennt sich verkehrspsychologische Beratung nach § 4 Abs. 9 StVG und darf lediglich von hierfür amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratern durchgeführt werden.
Es handelt sich bei der verkehrspsychologischen Beratung um eine intensive Einzelberatung, welche
sich ausschließlich Ihrem ganz persönlichen Auffälligkeitsprofil widmet.
Der erforderliche Zeitaufwand für eine verkehrspsychologsiche Beratung beträgt 3 Zeitstunden
innerhalb einer Zeitspanne von minimal 14 Tagen und maximal 8 Wochen.
Navigieren Sie einfach zur Seite "Punkteabbau", um sich über die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zu informieren!