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ist wichtiger als prüfen!
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Punkteabbau

Sie sind im Bereich von 14-17 Punkten oder Sie sind in der Probezeit nach einem Aufbauseminar wieder auffällig geworden? Ihre Behörde hat Sie bereits angeschrieben und Sie darüber aufgeklärt, dass es noch vor einem endgültigen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis eine freiwillige Rehabilitationsmaßnahme gibt? Diese nennt sich:

Die verkehrspsychologische Beratung garantiert Ihnen einen Punkteabbau von 2 Punkten!

Voraussetzung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ist die:

  • erfolgreiche Absolvierung eines Aufbauseminars oder aber eines besonderen Aufbauseminars (bei Fahrerlaubnisinhabern in der Probezeit erfolgreiche Absolvierung eines Aufbauseminars für Fahranfänger oder eines besonderen Aufbauseminars für Fahranfänger)
  • weiterhin brauchen Sie einen aktuellen Verkehrszentralregister-Auszug, der nicht älter als einen Monat sein sollte. Häufig ist dem Schreiben von Ihrer Führerscheinstelle, das Sie über die Möglichkeit einer verkehrspsychologsichen Beratung aufklärt, bereits ein aktueller VZRAuszug anhängig. Sollte dies nicht der Fall sein, dann fordern Sie einfach Ihren Auszug direkt und kostenlos beim KBA unter www.kba.de an.
  • und natürlich Ihr persönliches Engagement sowie Ihr Interesse, die Ursachen Ihrer Verkehrsauffälligkeiten zu reflektieren und Lösungsformen zu finden, die Ihnen in Zukunft ein punktefreies Fahren garantieren.

Es handelt sich bei der verkehrspsychologischen Beratung um eine intensive Einzelberatung, welche sich ausschließlich Ihrem ganz persönlichen Auffälligkeitsprofil widmet.
Der erforderliche Zeitaufwand für eine verkehrspychologische Beratung beträgt 3 Zeitstunden innerhalb einer Zeitspanne von minimal 14 Tagen und maximal 8 Wochen.

Kosten: 290,00 €