
bei:
- Alkohol (Einfach-, Mehrfachauffälligkeiten)
- Drogen (Ecstasy, Cannabis, Kokain, Amphetamin, usw.)
- Punkten im VZR durch Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren ohne
Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Nötigung, Fahren ohne Versicherungsschutz, Rotlichtmissachtungen und vieles mehr
- Aggressionen und Straftaten auch außerhalb des Straßenverkehrs
- Verkehrspsychologische Beratung (§4 Abs. 9 StVG)
- Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit
(nach §69a Abs.7, Satz 1 StGB)
kurzfristige, flexible Terminvergabe unter:
069 / 24 00 97 07
Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!